Gartenstadt Hüttenau

Home

A A A contrast

Abschaltung der analogen TV-Programme

Abschaltung des analogen Kabelfernseh- und Kabelhörfunknetzes / Umstellung auf die digitale TV- und Hörfunk-Übertragung / Einführung HDTV

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

bisher wurden viele deutschsprachige Fernsehprogramme in analoger Form über Satellit verbreitet bzw. in das Kabelnetz eingespeist.

Ab 1. Mai 2012 werden die Programme der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender jedoch nur noch in digitaler Form verfügbar sein, der direkte analoge Empfang der Programme ist spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Die Abschaltung der analogen TV-Signale bedeutet, dass alle Satellitenempfangs- und Aufbereitungsanlagen der Genossenschaft technisch aufgerüstet werden müssen, um sicherzustellen, dass Sie Ihr bisher gewohntes Fernseh- und Hörfunkprogramm in digitaler Qualität bzw. eingeschränkt noch analog empfangen können. Darüber hinaus muss in einigen Häusern ein Austausch einfach geschirmter Leitungen und der Aufbau eines Sternnetzes vorgenommen werden.

Die Genossenschaft nimmt diese technische Umstellung zum Anlass, den Programmumfang zu erweitern sowie hochauflösende Programme in HD-Qualität zur Verfügung zu stellen.

 

Folgende Versorgungssituationen bestehen bei der Gartenstadt Hüttenau eG:

 

Bisher über Kabelfernsehen analog versorgte Mieter können weiterhin mit Ihren derzeitigen Fernsehgeräten insgesamt 10 TV-Programme empfangen.

Wünschen Sie aber den Empfang der digitalen Programmvielfalt, müssen Sie ein neues, geeignetes Empfangsgerät, einen sog. Receiver gemäß DVB-C-Standard, erwerben.

Damit können Sie dann künftig über Kabel alle von uns eingespeisten unverschlüsselten digitalen Programme empfangen. Diese Receiver können als eigenständiges Gerät oder aber als in einem Fernsehgerät bereits integriertes Modul erworben werden. Prüfen Sie, ob Ihr TV-Gerät bereits über ein eingebautes DVB-C-Modul verfügt.

 

Bisher über SAT-ZF-Anlagen versorgte Mieterinnen und Mieter sind von diesen technischen Änderungen nicht betroffen und müssen deshalb keine weiteren Maßnahmen ergreifen. In Ihren Wohnungen werden ja bereits digitale Signale eingespeist und entsprechende Empfangsgeräte vorgehalten (DVB-S-Receiver).

 

Für den Empfang von verschlüsselten Pay-TV-Programmen (Fremdsprachenprogramme, Kabelkiosk) sind wie bisher zusätzliche Vertragsabschlüsse erforderlich. Die Abonnements werden für die DVB-C Receiver durch die Firma WTC Wohnen & TeleCommunication GmbH & Co.KG aus Unterföhring verwaltet. Die Verträge werden zu gleichen Konditionen und ohne zusätzliche Kosten auf die Fa. WTC umgestellt, von der Sie dann Smartcards erhalten. Die Verträge mit Sky TV werden unverändert mit dem Anbieter direkt abgeschlossen bzw. fortgeführt.

Über SAT-ZF-Anlagen (DVB-S) versorgte Mieter schließen alle Verträge unverändert mit den Anbietern ab.

Für den Empfang der verschlüsselten Programme ist nach wie vor auf eine ausreichende Anzahl bzw. speziell erforderliche Steckplätze / Schnittstellen (z.B. CI+ für privates HDTV) bei Ihrem Empfangsgerät (Receiver bzw. TV-Gerät) zu achten.

 

Welche Programmangebote ab dem 1. April 2012 von uns im DVB-C-Bereich übertragen werden, entnehmen Sie bitte der Programmliste im download-Bereich bzw. klicken Sie hier.

 

Seit Umstellung der TV-Versorgung im Jahr 2004 konnten Mieter der Gartenstadt Hüttenau eG bereits alle wichtigen freien deutschsprachigen Sender digital empfangen. Die Versorgungsgebühr ist seit damals, also 8 Jahre lang, konstant geblieben.

Der technologische Wandel von der analogen Rundfunk- und Fernsehversorgung hin zur digitalen Signaleinspeisung und die Einführung von Gebühren bei bisher kostenlos zur Verfügung gestellten Programmen bei Bewahrung und einer Erweiterung der gewünschten Programmvielfalt zwingen die Genossenschaft heute zu umfangreichen Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur (Reanalogisierung und Erweiterung der Kopfstellen, Neuverkabelung in Sternstruktur und besserer Abschirmung, HDTV).

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir deshalb eine Anpassung der Versorgungsgebühr nicht mehr vermeiden können.

 

Wir beabsichtigen, die Gebühr zum 1. März 2012 für die Versorgung mit Fernseh- und Rundfunksignalen in digitaler bzw. reanalogisierter Qualität auf € 12,90 je Wohnung und Monat anzuheben.

Gleichzeitig entfällt die (bei Teilen der versorgten Wohnungen bisher übliche) Aufteilung der bisherigen Gebühr in Grund- und Vollversorgung und damit auch die getrennte Abrechnung einerseits über die Betriebskosten (Grundversorgung) und andererseits als Mietzuschlag (Vollversorgung).

Die ab nächstem Jahr geltende einheitliche Versorgungsgebühr von monatlich € 12,90 wird als Mietzuschlag erhoben und mit Ihrer Zustimmung erstmals zum 01.03.2012 monatlich automatisch per Lastschrift mit der Miete von Ihrem Konto abgebucht werden.

 

Alle Mieter werden Ende Januar über diese Änderungen schriftlich informiert mit der Bitte, uns Ihre diesbezügliche Zustimmung bis zum 17.02.2012 zu erteilen. .

 

Wir haben mit der Firma WTC GmbH & Co.KG die Umrüstung, aber auch die Wartung und den Stördienst für das Kabelnetz vereinbart. Sie ist ab 1. Februar 2012 Ihr Ansprechpartner und unter der Rufnummer 0180 / 2020810027 (6 Cent je Anruf aus dem dt. Festnetz) rund um die Uhr zur Störungsannahme zu erreichen.

 

Wenn sich Ihrerseits hierzu Fragen ergeben, steht Ihnen unsere Kundenbetreuerin, Frau Schmitz, unter der Telefonnummer 02324/9630-25 gerne zur Verfügung.



« züruck

Mitglieder Login

Benutzer
Passwort