Home

A A A contrast

Notenbankfähigkeit der Gartenstadt Hüttenau eG

Mit Schreiben vom 12. August 2011 hat die Deutsche Bundesbank im Wege der jährlichen Bonitätsbeurteilung der Genossenschaft erneut die Notenbankfähigkeit und damit eine hohe Bonität attestiert.

Die Abschlussdaten des Jahres 2010 sowie die weitere Entwicklung des Geschäftsjahres 2011 wurden im Bonitätsbeurteilungsverfahren der Deutschen Bundesbank ausgewertet. Die Einstufung mit Rangstufe 3 gilt grundsätzlich für ein Jahr. Dieser Beschluss ist daher bis zum 12. August 2012 befristet.



« züruck

Mitglieder Login

Benutzer
Passwort