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Fakten zum Silberahorn am Friedhofsweg in Welper

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Fakten zum Silberahorn

Anläßlich der gestrigen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplan-Verfahren Nr. 176 (Nr.88) für ein Grundstück an der Ecke Marxstraße / Friedhofsweg (hinter der Bushaltestelle) sind durch Teilnehmer einige „Fakten“ genannt worden, die keine sind. Wir möchten zur Versachlichung der Erörterung beitragen und stellen hier die wesentlichen Ergebnisse zweier Baumgutachten vor, die selbstverständlich bei der Gartenstadt Hüttenau eG eingesehen werden können.

So wurde bspw. gestern angeführt, von der Art und Größe und des Alters dieses Silberahorns gäbe es in Deutschland max. noch zehn Stück.

Faktencheck: Eine solche Feststellung setzt voraus, dass alle großen und älteren Silberahorne in Deutschland gezählt bzw. erfasst wurden. Wer bei www.baumkunde.de einmal Einsicht in das Baumregister nimmt, also in die  Datenbank für alte Bäume (Baumveteranen), Naturdenkmäler und bemerkenswerte Bäume, wird feststellen, dass unser Baum in diesem Register gar nicht  auftaucht. Und dies, obwohl auch Bäume jünger als 50 Jahre dort aufgeführt sind. Der Baum weist nach unseren Gutachten am Standort ein Alter von 80-100 Jahren auf (und damit keine 200 Jahre, wie ebenfalls gestern behauptet wurde, Faktencheck 2). Das Register erfasst freiwillige Meldungen und es scheinen noch lange nicht alle bemerkenswerten Bäume erfasst worden zu sein.   

Obwohl es weltweit über 200 Arten der Gattung Acer (Ahorn) gibt, sind in Deutschland lediglich drei Ahorne, der Spitz-, der Berg- und der Feld-Ahorn, tatsächlich beheimatet. Und trotzdem gibt es bereits deutlich mehr als zehn gemeldete bemerkenswerte Silberahorne…  Wie viele es am Ende sein werden, lässt sich wohl nicht ermitteln. Und wieviel erhaltenswerte Spitz-, Berg- und Feld-Ahorne muss es demnach geben…

Was sagen die Gutachten, die die Gartenstadt Hüttenau eG im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens   für den Silberahorn an der Marxstraße / Ecke Friedhofsweg hat erstellen lassen?

Nach FLL-Baumkontrollrichtlinie weist der Silberahorn erhebliche Mängel auf.

In der Krone Totholzbildung, Fehlentwicklungen, Vergabelungen, Zwiesel und ein mangelndes Lichtraumprofil.

Im Stamm ebenfalls Zwiesel, hier mit einseitiger Rissbildung, Astungswunden und Wuchsanomalien.

In der Wurzel Wuchsanomalien, Adventivwurzeln (in Folge von Verletzungen), Würgewurzeln und Rindenschäden.

Aber:

Krone: Trotz Totholzbildung in der Krone lässt der Baum eine sehr gute Vitalität erkennen, was an Hand der Knospenbildung und dem Verzweigungsbild im unbelaubten Zustand bestimmt wurde. Die weiter beschriebenen Mängel in der Krone sind jedenfalls für die Verkehrssicherheit an diesem Standort nicht von Belang.

Stamm: Im Bereich des unteren Stammes bildet der Baum arttypische Verzwieselungen auf. Zwei dieser Verzwieselungen weisen eine Rissbildung auf, wobei aber ein gutes Reaktionsverhalten des Baumes erkennbar ist. Es besteht an diesen Zwieseln hingegen eine erhöhte Ausbruchgefahr der betroffenen Kronenteile. Auch hier sind die weiteren beschriebenen Mängel (siehe oben) jedenfalls für die Verkehrssicherheit nicht von Belang.

Dies gilt ebenfalls für den Wurzelbereich.

Der Baum ist auf Grund seiner Ausmaße, des Zustands und der Reaktion auf die Schädigungen also weiterhin erhaltenswert.

Ist der Baum als verkehrssicher zu bezeichnen? Könnte der Baum bspw. den Mittelpunkt einer Park-ähnlichen Anlage bilden?

Nein. Auf Grund der Rissbildungen im Bereich der Zwiesel ist der Silberahorn nicht verkehrssicher und es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Verkehrssicherheit kann jedoch durch einen erhöhten, baumpflegerischen Aufwand hergestellt werden.

Welche Maßnahmen müssten erfolgen?

Zur Reduzierung der Windlast um min. 20% ist eine gesamte Einkürzung der Krone um rd. 2m erforderlich. Würde das Lichtprofil angehoben, könnte ggf. eine Reduzierung der Einkürzung auf unter 1,5m erfolgen.

Alle Kronenteile müssen mit einem Kronensicherungssystem gesichert werden. Die stärkeren, teils stark ausladenden Stämmlinge sollten mit einer 7-Tonnen-Trag- / Haltesicherung im Dreiecksverbund verbunden werden. Geringmächtige Stämmlinge sind mit einer 4 Tonnen-Kronensicherung zu sichern, voraussichtlich zweimal im Dreiecksverbund.

Der Baum muss sodann auf Grund der Schädigungen einmal jährlich kontrolliert werden, um auf Veränderungen des Baumzustands – auch in Folge der Durchführung der Sicherungsmaßnahmen - verhältnismäßig kurzfrisitig reagieren zu können. Die Trag- und Haltesicherungen sind turnusgemäß zu überprüfen und ggf. zu erneuern.

Für die erstmalige Durchführung der Sicherungsmaßnahmen liegt ein Angebot aus dem I. Quartal 2021 vor. Aktuelle Schätzung des Kostenaufwands: € 3.500. Jährliche Kontrollen und erforderliche Rückschnitt- und Sicherungsmaßnahmen (Trag-/Haltesysteme) sind nicht eingeschlossen.

Fazit:

Wie die Stadtverwaltung gestern mehr als eindeutig erklärt hat, wird die Stadt Hattingen weder ihre früheren Verpflichtungen aus der Pflege der Flächen erneut übernehmen, noch das Grundstück erwerben und finanzielle Mittel in den Erhalt der Grünfläche und des Silberahorns investieren.

Der Silberahorn wird nach Gutachtenlage („akuter Handlungsbedarf“) in nicht allzu weiter Ferne auseinanderbrechen und es bleibt abzuwarten, was von dem dann in der derzeitigen „mehrstämmigen Großwüchsigkeit“ nicht mehr vorhandenen Silberahorn übrig bleibt, tatsächlich: ob er eine solche Situation überlebt. Und es ließe sich durchaus die Frage stellen, ob überhaupt in die Natur eingegriffen werden sollte.

Kann dem jetzigen Eigentümer zugemutet werden, nachdem sich die Allgemeinheit in Form der Stadt Hattingen aus der Pflege und Sicherung einer nachhaltigen Nutzung durch die Öffentlichkeit in Welper seit langem zurückgezogen hat, diese Fläche weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, deren Nutzung zu gewährleisten und auch die Kosten für erforderliche, dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen in nicht unerheblicher Höhe zu übernehmen?

Wir müssen diese Frage gar nicht beantworten. Es wird schlicht und einfach nicht passieren.

Und damit verliert Welper nicht nur den Silberahorn, sondern auch die Umsetzung einer Planung (zumindest heute bzw. in naher Zukunft), die für den Stadtteil eine wichtige Infrastruktureinrichtung vorsieht, nämlich die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum, insb. für im Stadtteil an Demenz erkrankte Menschen.    

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