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Gas ist so teuer wie nie - Müssen unsere Mieter*innen sich sorgen?

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KEINE NACHZAHLUNGEN AUF GRUND VON EXORBITANTEN PREISSTEIGERUNGEN!

KEINE NACHZAHLUNGEN AUF GRUND VON EXORBITANTEN PREISSTEIGERUNGEN DER GARTENSTADT LIEGENSCHAFTEN (ZENTRALHEIZUNGEN) BEI HEIZKOSTEN FÜR DAS JAHR 2022 IM KOMMENDEN JAHR!

Müssen sich unsere Mieter*innen Sorgen machen, dass sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen können? 

Diese Frage hatten wir vor fast einem Jahr am 05.10.2021 versucht zu beantworten. Heute - ein Jahr später - können wir eine aktualisierte Antwort geben und diese lautet wiederum:

Nein! Zumindest nicht diejenigen, die bei der Genossenschaft mit Gas-Zentralheizungsanlagen wärmeversorgt werden.

Im Herbst 2020 (als sich der Abwärtstrend beim Gaspreis umkehrte) wurden im Wege einer ordnungsgemäßen Ausschreibung vier Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dem preiswertesten Anbieter wurde für die zentralen Heizungsanlagen ein Vertrag über Erdgas mit einer Liefermenge von rd. 5,3 Mio. kWh, beginnend ab dem 01.01.2022, geschlossen.

Dieser Erdgasliefervertrag wurde bis zum 31.12.2024 geschlossen zu einem fixen Arbeitspreis von sensationellen 1,750 ct/kWh netto, CO²-kompensiert. Dieser Festpreis ist bis zum Vertragsende, also für drei Jahre, vereinbart und keiner Preisanpassung unterworfen!

Die Genossenschaft hat nach diesem erfolgreichen Vertragsabschluss - dem Vorsichtsprinzip folgend - die geltenden Vorauszahlungen nicht abgesenkt. Dies erweist sich nun als Vorteil.

Die Bundesregierung hat nämlich zum 1. Oktober 2022 folgende Umlagen preislich angepasst bzw. neu eingeführt:

-   Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 ct/kWh

-   Gasspeicherumlage mit 0,059 ct/kWh

-   Bilanzierungsumlage mit 0,39 ct/kWh.

Die Umsatzsteuer auf die Heizkosten wurde hingegen reduziert, und zwar von 19% auf 7%.

Was bedeutet dies für die Versorgung der Liegenschaften der Gartenstadt Hüttenau eG (Zentralanlagen)?

Zum Arbeitspreis von 1,750 ct/kWh werden die Erdgassteuer (0,55 ct/kWh), die CO²-Bepreisung für 2022 (0,546 ct/kWh) sowie eine Konzessionsabgabe addiert. Hinzu kommen die o.g. Umlagen. Hieraus sowie unter Berücksichtigung des jährlichen Grundpreises je Liegenschaft errechnet sich auf Basis der Verbräuche und bei gleichen Nebenkosten (Wartung usw.) des Jahres 2021 ein Abrechnungsergebnis für 2022, welches wir mit dem des Vorjahres sowie den durch die Mieter*innen geleisteten Vorauszahlungen für das Jahr 2022 vergleichen können.

Im Ergebnis stellen wir auf der Basis der Liegenschaften fest: Die vereinbarten Vorauszahlungen der Mieter*innen für die Heizkosten (bei einigen Liegenschaften inkl. Wasser / Entwässerung) liegen Stand Anfang September 2022 um rd. 12,5% über den geschätzten Abrechnungsergebnissen und führen damit in 2023 zu keinen Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung für dieses Jahr (Ausnahme: 6 Liegenschaften mit zu vernachlässigbaren geringen Nachforderungen)!

Diese Aussage gilt für zentral versorgte Wohnungen, nicht für Wohnungen mit Gasetagenheizungen, bei denen die Mieter*innen eigene individuelle Verträge mit den Energieversorgern abschließen. Und sie gilt auf Basis der Liegenschaften, nicht der einzelnen Wohnungen, so dass - wie in der Vergangenheit auch - einzelne Verbräuche zu hoch und Vorauszahlungen zu gering bemessen sein können und es zu einzelnen Nachforderungen kommen kann.

Grundsätzlich aber erhalten alle (mit Ausnahme der sechs oben genannten) Liegenschaften nach dieser Schätzberechnung im Jahr 2023 für das Jahr 2022 eine anteilige Erstattung von Heizkostenvorauszahlungen. Und ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis hätte die Genossenschaft auch erzielt, wenn die Umsatzsteuer durch die Bundesregierung nicht von 19% auf 7% abgesenkt worden wäre!

Die Geschäftsleitung möchte in diesem Zusammenhang betonen, wie wichtig die permanente Beobachtung der Märkte und auch die Schaffung von Wettbewerb im Wege wiederkehrender Ausschreibungen ist.    

Die Frage, ob es zu Lieferengpässen an Gas im Winter 2022/23 kommen wird, kann im Moment allerdings nicht seriös beantwortet werden. Die Gasspeicher füllen sich allmählich. Ob eine ausreichende Menge zur Verfügung stehen wird, ist unklar.

 

 

 

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