Der europäische Gaspreis Dutch TTF steigt auf ein Rekordhoch.

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Wie heize und dusche ich im Winter?

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Gaspreisbremse - Entlastung der Mieter*innen

Was bedeuten die Vorschläge der Expertenkommission für unsere Mieterinnen und Mieter? Erfahren Sie mehr!

Wie heize und dusche ich im Winter?

AKTUALISIERUNG ZUR WÄRMEVERSORGUNG UND ZUM HEIZVERHALTEN IN DEN WOHNUNGEN DER GARTENSTADT HÜTTENAU EG

Seit ca. zwei Wochen sind – wie bereits angekündigt - nunmehr unsere zentralen Heizungsanlagen neu justiert worden.

Zur Einsparung von Heizenergie steuern alle Heizungsanlagen die Raumtemperatur auf maximal 21 Grad. In früheren Wintern und in den Übergangszeiten im Herbst und Frühjahr lagen diese noch überwiegend bei 24-25 Grad.

Die Nachtabsenkung wurde weiter abgesenkt, sie liegt aktuell bei 17 Grad zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Vorher wurde mit wenigen Ausnahmen nur für eine Zeit von  4-5 Stunden auf 18-19 Grad abgesenkt.

Eine weitere Absenkung der Raumtemperaturen ist von der Gartenstadt Hüttenau eG nicht geplant.

Wir wollen und müssen Gas einsparen! Wir wissen nicht, wie kalt der Winter und wie weit das Gas zur Versorgung reichen wird – und damit ist ja bei weitem nicht nur die Wärmeversorgung von Wohnungen angesprochen.

Wir appelieren an alle unsere Mieterinnen und Mieter, auch an diejenigen, die für ihre Gasetagenheizungen eigene Einzelverträge mit Anbietern abgeschlossen haben und ihre Temperatur eigenständig steuern können , sich hier solidarisch zu verhalten und so wenig wie möglich zu heizen und Warmwasser zu verbrauchen!

Natürlich wollen wir so viel Gas wie möglich einsparen, wir betonen aber auch unsere Zielsetzung und sehen derzeit noch keine andere Veranlassung hierzu, dass sich unsere Mieter*innen weiterhin in den Wohnungen wohlfühlen sollen.

Es ist ratsam, sich mit zusätzlichen Decken auszustatten und auch tagsüber in den Wohnungen vielleicht einmal den Pullover anzubehalten. Es ist nicht schlimm, wenn man ab und zu sogar auch mal ein wenig friert. Dauerhaft frieren aber macht mit großer Wahrscheinlichkeit krank, die Abwehrkräfte werden geschwächt. Das ist seitens der Genossenschaft nicht gewollt und wir hoffen, dass das Erdgas in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird, um mit den bereits getroffenen Maßnahmen „über den Winter zu kommen“.

Abends bzw. nachts wird die Raumtemperatur auf 17 Grad Celsius gesenkt. Sie müssen die Nachtsabsenkung also nicht selbst manuell einstellen.

Diese Temperatur sollten Sie auch am Thermostat einstellen, wenn Sie die Wohnung für einen längeren Zeitraum verlassen, bspw. für mehr als einen Tag. Wählen Sie dann eine Einstellung zwischen 2 und 2,5 auf dem Thermostat.

Stellen Sie aber bitte die Etagenheizungen bei längerer Abwesenheit von mehreren Tagen nicht vollständig ab und drehen Sie auch nicht die Thermostate komplett zu!

Hierdurch riskieren Sie bei sehr niedrigen Außentemperaturen das Einfrieren (und Bersten) der Wasserleitungen! Unsere Rohrleitungen und Gebäude insgesamt sind zwar gedämmt, aber nicht dafür ausgelegt, dass Wohnungen in kalten Wintern unbeheizt bleiben!

Bei den Zentralen Heizungsanlagen können Sie die Thermostate weitgehend unberührt belassen (bis auf die o.g. Ausnahme, wenn Sie für mehrere Tage abwesend sind: dann 17 Grad einstellen). Die Raumtemperatur wird ja bereits abgesenkt gesteuert.

Wer seine Wohnung auskühlen lässt bzw. zu weit herunter regelt, spart kein Gas und damit auch kein Geld! Ein Zudrehen des Thermostats führt ebenso wie das Ausschalten der Heizung dazu, dass das anschließende Aufwärmen überproportional viel Energie benötigt.

Sobald und so lange Sie sich in der Wohnung aufhalten, können Sie den Thermostaten auf Ziffer 3 bis 3,5 (bei Gasetagenheizungen ebenfalls) einstellen.

Damit erreichen Sie dann die nötige Raumtemperatur, um sich lange aufhalten zu können und nicht zu frieren, wenn Sie sich einmal nicht gerade körperlich betätigen, sondern vorwiegend sitzen und Tätigkeiten ohne große körperliche Anstrengung verrichten.

Das Warmwasser wird überwiegend durch die Gasheizungen zur Verfügung gestellt.

Also gilt auch hier: Reduzieren Sie den Verbrauch von Warmwasser so weit es geht.

Nach derzeitiger Rechtsauffassung haben Mieter nach wie vor zu jeder Zeit einen Anspruch auf eine Versorgung mit Warmwasser, das eine Mindesttemperatur von 40-50° C erreicht. Das warme Wasser soll überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt.

Wir haben hier keine Anpassungen vorgenommen. Insofern können wir derzeit, wenn es die Warmwasserbereitung betrifft, unsere Mieterinnen und Mieter nur bitten, auf jeglichen unnötigen Verbrauch von Warmwasser zu verzichten.

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Leitung techn. Abteilung

Neubau

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Tel: 02324 / 9630 -30

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Ricardo Meis

Instandhaltung /Modernisierung
Verkehrssicherungspflichten

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Rechnungswesen
Tel: 02324 / 9630 -21

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